Tarife und Laufzeit
Die Vereinbarung, deren Laufzeit am Tag der Anmeldung durch das Mitglied beginnt, wird im Rahmen des Express-Tarifs für eine Laufzeit von 26 Wochen bzw. 6 Monate geschlossen und verpflichtet zur Zahlung von mindestens 26 Wochenbeiträgen, im Classic-Tarif 52 Wochen bzw. 12 Monate und im Economy 78 Wochen bzw. 18 Monate. Alle drei Tarife erlauben jeweils ein Training pro Woche.
Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit oder ein Upgrade ist jeder Zeit möglich.
Wird die Vereinbarung nicht 1 Monat vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate (beim Express um 6 Monate). Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bis zum Laufzeitende wird durch die ordentliche Kündigung nicht berührt. Das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.
Beiträge und Gebühren
Die Beiträge des gewählten Tarifs sind jeweils zum Monatsanfang fällig. Die Studiogebühr und das Trainings-Outfit werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig und die Jährliche Gebühr wird immer am 1. Des Jahres abgebucht.
Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind durch ärztliches Attest bescheinigte krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderungen des Mitglieds ab einer Dauer von 8 Wochen sowie Schwangerschaft, ferner durch adäquaten Nachweis bescheinigte berufliche Verhinderungen des Mitglieds ab einer Dauer von 2 Monaten. In diesen Fällen wird die Laufzeit der Vereinbarung bis zum Wegfall der Verhinderung unterbrochen, im Fall der Schwangerschaft für längstens ein Jahr, beginnend mit Vorlage des Attests bzw. des Nachweises.
RS Bodycoach (Robert Schmidt) behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu berechnen. Befindet sich das Mitglied mit mindestens vier wöchentlichen Beiträgen in Verzug, kann RS Bodycoach (Robert Schmidt) die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
Einzugsermächtigung
Die Beiträge und Gebühren werden im Rahmen des Express-, Classic- oder Economy-Tarifs im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung erhoben. Durch das Mitglied zu vertretende Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist RS Bodycoach (Robert Schmidt) berechtigt, das Einzugsverfahren zu kündigen. Auf Antrag des Mitglieds wird RS Bodycoach einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn keine berechtigten Gründe entgegenstehen.
Gesundheitsaufklärung
Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine umfassende Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil der Vereinbarung ist.
Haftung
Das Mitglied haftet für selbst verschuldete Unfälle. RS Bodycoach (Robert Schmidt) haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, allerdings nicht für leicht fahrlässige verursachte Sach- und Vermögensschäden.
Schlussbestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Reglungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.